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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht für den Fall, dass eine Person ihre Angelegenheiten später nicht mehr selbst regeln kann. Sie legt fest, wer dann rechtswirksam handeln darf.

Definition & Erklärung

Die Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Vollmacht, mit der eine Person eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmt, die im Fall von Krankheit, Unfall oder Entscheidungsunfähigkeit handeln dürfen. Zweck ist es, Vertretung in persönlichen, finanziellen oder organisatorischen Angelegenheiten zu ermöglichen. Voraussetzungen sind in der Regel die volle Geschäftsfähigkeit bei der Erstellung sowie eine klare und eindeutige Formulierung der bevollmächtigten Person und des Umfangs der Vollmacht. Typische Beispiele sind Bankangelegenheiten, Behördenpost, Vertragsabschlüsse, Wohnungsangelegenheiten oder Entscheidungen im Alltag. Je nach Inhalt und Verwendungszweck kann eine notarielle Form sinnvoll sein.

Häufige Fragen

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Sie bestimmt, wer im Ernstfall für die betroffene Person handeln darf.

Wann wird sie wichtig?

Wenn eine Person vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst entscheiden oder unterschreiben kann.

Wer sollte bevollmächtigt werden?

Eine absolut vertrauenswürdige Person, die erreichbar und handlungsfähig ist.

Ist eine Vorsorgevollmacht dasselbe wie eine Patientenverfügung?

Nein, sie regelt Vertretung, die Patientenverfügung medizinische Wünsche.

Kann man mehrere Bevollmächtigte einsetzen?

Ja, aber die Aufgaben sollten klar verteilt sein.

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