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Einzugsermächtigung

Eine Einzugsermächtigung erlaubt einem Zahlungsempfänger, Beträge per Lastschrift vom Konto einzuziehen. Sie kann widerrufen oder beendet werden, wenn keine Abbuchungen mehr erfolgen sollen.

Definition & Erklärung

Die Einzugsermächtigung ist eine Zustimmung, mit der ein Gläubiger Zahlungen per Lastschrift vom Konto einziehen darf. Sie wird im Alltag häufig bei Abos, Mitgliedsbeiträgen, Versicherungen oder wiederkehrenden Rechnungen genutzt. Zweck ist die einfache und regelmäßige Zahlung ohne manuelle Überweisung. Voraussetzungen sind in der Regel die Zustimmung des Kontoinhabers und die Zuordnung zu einem konkreten Zahlungsempfänger. Typische Beispiele sind Fitnessstudio-Beiträge, Vereinsbeiträge, Telefonverträge oder andere laufende Zahlungen. Wird die Einzugsermächtigung beendet, sollte der Zahlungsempfänger darüber informiert werden, damit keine weiteren Lastschriften eingezogen werden.

Häufige Fragen

Wie wird eine Einzugsermächtigung beendet?

Durch ein Widerrufs- oder Kündigungsschreiben an den Zahlungsempfänger.

Ist dafür ein bestimmtes Formular nötig?

Nein, meist reicht ein klar formuliertes Schreiben mit den wichtigsten Daten.

Was ist der Unterschied zur Vertragskündigung?

Die Einzugsermächtigung stoppt nur die Lastschrift; der Vertrag kann dennoch weiterlaufen.

Wo wird eine Einzugsermächtigung häufig genutzt?

Bei Abos, Mitgliedsbeiträgen, Versicherungen und wiederkehrenden Zahlungen.

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